Satzung & Werte
Satzung des Fanclubs Gäu United 1893
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Fanclub führt den Namen „Gäu United 1893“.
- Der Fanclub ist nach der Anerkennung der Regionalversammlung des VfB Stuttgart e.V. ein offizieller Fanclub des VfB Stuttgart 1893 e.V.
- Sitz des Fanclubs ist Herrenberg.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck und Grundsätze
- Zweck des Fanclubs ist die gemeinsame Unterstützung des VfB Stuttgart sowie die Förderung einer positiven, lebendigen und verantwortungsvollen Fankultur.
- Der Fanclub bekennt sich ausdrücklich zu den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
- Der Fanclub setzt sich aktiv ein für:
- Vielfalt, Integration, Toleranz und gegenseitigen Respekt
- Gleichberechtigung und Inklusion
- ein klares Zeichen gegen Rassismus, Diskriminierung und Vorurteile jeglicher Art
- Der Fanclub organisiert und unterstützt Veranstaltungen, Aktionen und Projekte, die diesen Zwecken dienen. Dazu gehören insbesondere:
- gemeinsame Stadionbesuche
- Teilnahme an bestehenden Fanaktionen
- Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Fankultur
- eigene Veranstaltungen und Durchführung, bzw. Unterstützung sozialer Projekte
und gemeinnützigen Aktionen
- Der Fanclub ist politisch und konfessionell neutral, vertritt jedoch klar die genannten demokratischen Werte.
- Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
- Der Fanclub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fanclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden.
- Voraussetzung für die Aufnahme ist:
- ein schriftlicher oder digitaler Aufnahmeantrag
- die ausdrückliche Anerkennung der Satzung und der in §2 genannten Werte
- Für Mitglieder unter 18 Jahren ist es erforderlich, dass ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter ebenfalls Mitglied im Fanclub ist.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt (schriftlich oder digital)
- Ausschluss
- Tod
- Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein Mitglied:
- gegen die Satzung oder die Werte des Fanclubs verstößt
- dem Ansehen des Fanclubs schadet
- sich rassistisch, diskriminierend oder demokratiefeindlich äußert oder verhält
- Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder haben das Recht:
- an Veranstaltungen teilzunehmen
- an Mitgliederversammlungen teilzunehmen
- ihr Stimmrecht auszuüben
- Mitglieder verpflichten sich:
- die Satzung einzuhalten
- die Werte des Fanclubs aktiv zu vertreten
- den Fanclub respektvoll zu unterstützen
- Jedes Mitglied erkennt die Werteordnung des Fanclubs ausdrücklich an.
§5 Beiträge
- Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
- Höhe und Fälligkeit werden, durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- Erwachsene ab 18 Jahren: 18,93 Euro
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre: kostenlos
- Kinder 15 - einschließlich 17 Jahre: 9,93 Euro
- Familien: 35,93 Euro
- Alleinerziehende Familien: 25,93 Euro
- Der Mitgliedsbeitrag wird nicht anteilig nach Monaten der Zugehörigkeit berechnet.
- Die Beiträge dienen ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken.
- Über Verwendung und Ausgaben entscheidet der Vorstand.
§6 Die Organe des Fanclubs sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fanclubs.
- Sie findet mindestens einmal jährlich statt. (Präsenz, digital oder hybrid)
- Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen (schriftlich oder digital) einberufen.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl und Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Festlegung von Beiträgen
- Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:
- der Vorstand dies beschließt oder
- mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt
§8 Beschlussfassung
- Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, sofern ordnungsgemäß eingeladen wurde.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
- Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht geheime Abstimmung beantragt wird.
§9 Vorstand
- Der Vorstand besteht mindestens aus:
- Sprecher*in
- Sprecher*in
- Kassier*
- Schriftführer*in
- ein oder mehrere Beisitzer*innen
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Fanclub nach außen.
- Der Fanclub wird durch mindestens ein Mitglied des Vorstands vertreten.
- Wiederwahl ist möglich.
§10 Protokollierung
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen ist.
§11 Satzungsänderungen
- Änderungen der Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§12 Auflösung des Fanclubs
- Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Fanclubs an:
einen gemeinnützigen Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich Sport oder Unterstützung sozialer Projekte zu verwenden hat.
§13 Haftung
Der Fanclub haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die von Mitgliedern oder Dritten verursacht werden.
§14 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Herrenberg, 9.7.2026
Werte-Erklärung des Fanclubs „Gäu United 1893“
Der Fanclub Gäu United 1893 steht für eine leidenschaftliche, respektvolle und verantwortungsbewusste Unterstützung des VfB Stuttgart.
Mit meinem Beitritt erkenne ich folgende Grundsätze verbindlich an:
1. Bekenntnis zu demokratischen Werten: Ich bekenne mich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zu den Werten von Respekt, Toleranz und Gleichberechtigung.
2. Vielfalt und Respekt: Ich respektiere alle Menschen unabhängig von
- Herkunft
- Hautfarbe
- Geschlecht oder geschlechtlicher Identität
- Religion oder Weltanschauung
- sexueller Orientierung
- Alter oder körperlichen Voraussetzungen
3. Klare Haltung gegen Diskriminierung: Ich lehne jede Form von
- Rassismus
- Antisemitismus
- Diskriminierung
- Hass und Hetze
- Gewalt entschieden ab und verhalte mich entsprechend – im Stadion, bei Veranstaltungen und im Alltag.
4. Verhalten als Teil der Fankultur: Ich verpflichte mich
- den VfB Stuttgart fair und respektvoll zu unterstützen
- andere Fans, Spieler und Beteiligte respektvoll zu behandeln
- zur positiven Außendarstellung des Fanclubs beizutragen
5. Engagement und Mitwirkung: Ich unterstütze die Ziele des Fanclubs aktiv und respektiere die Satzung sowie die Beschlüsse der Gemeinschaft.
6. Konsequenzen bei Verstößen: Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Werte zum Ausschluss aus dem Fanclub führen können.